Kündigungsrecht

Das Kündigungsschutzrecht bildet den Kernbereich des Arbeitsrechts und zählt zugleich zu dessen anspruchsvollsten Rechtsgebieten. Die Wirksamkeit einer Kündigung hängt von einer Vielzahl gesetzlicher Voraussetzungen sowie einer umfangreichen und sich stetig fortentwickelnden nationalen und europäischen Rechtsprechung ab. Sowohl Arbeitgeber als auch Arbeitnehmer sehen sich daher mit einer hochkomplexen Rechtsmaterie konfrontiert, die eine fundierte rechtliche Beratung und eine sorgfältig abgestimmte Vorgehensweise erfordert.

Für Arbeitgeber ist die rechtssichere Vorbereitung und Durchführung einer Kündigung von entscheidender Bedeutung. Bereits geringfügige formelle oder materielle Fehler können zur Unwirksamkeit der Kündigung führen und erhebliche wirtschaftliche Folgen nach sich ziehen. Arbeitnehmern eröffnet die komplexe Rechtslage hingegen vielfach die Möglichkeit, sich erfolgreich gegen eine Kündigung zur Wehr zu setzen oder im Rahmen einer einvernehmlichen Beendigung des Arbeitsverhältnisses eine angemessene Abfindung sowie weitere vorteilhafte Regelungen zu erzielen.

Bei der rechtlichen Beurteilung einer Kündigung sind neben den Vorschriften des Kündigungsschutzgesetzes regelmäßig zahlreiche weitere Rechtsgebiete zu berücksichtigen. Hierzu zählen insbesondere das Betriebsverfassungsrecht, das Tarifvertragsrecht, das Schwerbehindertenrecht, das Mutterschutzrecht, das Allgemeine Gleichbehandlungsgesetz sowie die hierzu ergangene umfangreiche Rechtsprechung der Arbeitsgerichte, der Landesarbeitsgerichte, des Bundesarbeitsgerichts und des Europäischen Gerichtshofs.

Wir beraten und vertreten Arbeitgeber und Arbeitnehmer umfassend sowohl im Vorfeld beabsichtigter Kündigungen als auch im Kündigungsschutzverfahren. Dabei entwickeln wir nicht nur rechtlich tragfähige, sondern auch taktisch durchdachte Lösungen, um die Interessen unserer Mandanten bestmöglich durchzusetzen und wirtschaftlich sinnvolle Ergebnisse zu erzielen.

Haben Sie eine Kündigung erhalten? Dann melden Sie sich bitte sofort bei uns telefonisch unter 07541-7008-14. Eine Kündigungsschutzklage muss innerhalb von drei Wochen ab Zugang der Kündigung beim Arbeitsgericht eingereicht werden. Wir beraten und vertreten Sie hierzu gerne.

Daniel Pohl


Fachanwalt für Arbeitsrecht

Joachim Raff


Fachanwalt für Arbeitsrecht, Mediator